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Nutzung der Playbacks
Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von erworbenen Audiofiles gilt für die hier erworbenen Playbacks Folgendes:
Persönliches Aufführungsrecht:
Mit dem Erwerb unserer Playbacks erhalten Sie ein persönliches Aufführungsrecht, das die Nutzung der Playbacks bei Liveauftritten erlaubt.
Beachten Sie bitte, dass Sie öffentliche Aufführungen dennoch bei der GEMA anmelden müssen.
Aufnahmen unter Verwendung der Playbacks:
Wenn Sie Aufnahmen mit unsereren Playbacks machen, gilt für die Verwendung das Folgende:
a) Veröffentlichungen von Werbeaufnahmen:
Die Nutzung in Form von (youtube-) Videos oder Demo-CDs ist gestattet, sofern "https://www.pianoplaybacks.com" als Quelle der Begleitung in der Beschreibung oder im Booklet genannt wird.
b) Aufnahmen, die verkauft werden (z. B. CDs, Streaming):
Möchten Sie Aufnahmen mit den Playbacks in den Verkauf bringen, setzen Sie sich bitte zuvor mit uns in Verbindung. Wir werden uns auf eine Lizensierung zu überschaubaren Konditionen verständigen.